Ratgeber
Allergene auf der Speisekarte kennzeichnen: was Pflicht ist und wie es digital geht
Kurz gesagt
Auch für Speisen, die du im Restaurant servierst, musst du die 14 Hauptallergene angeben (Art. 9 und Anhang II LMIV, § 4 LMIDV). Die Angaben müssen auf Deutsch sein (§ 2 LMIDV). Eine digitale Speisekarte ist erlaubt, wenn Gäste direkt und leicht darauf zugreifen können und im Lokal ein Hinweis steht, wo sie die Angaben finden.
Die 14 Allergene
| Nr. | Allergen | Beispiele | Buchstabe* |
|---|---|---|---|
| 1 | Glutenhaltiges Getreide | Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel | A |
| 2 | Krebstiere | Garnelen, Hummer | B |
| 3 | Eier | Mayonnaise, Teigwaren | C |
| 4 | Fisch | auch Fischsauce | D |
| 5 | Erdnüsse | Erdnussöl, Satay | E |
| 6 | Soja | Sojasauce, Tofu | F |
| 7 | Milch (inkl. Laktose) | Sahne, Käse, Butter | G |
| 8 | Schalenfrüchte | Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekan, Paranuss, Pistazie, Macadamia | H |
| 9 | Sellerie | Brühe, Gewürzmischungen | L |
| 10 | Senf | Dressings, Marinaden | M |
| 11 | Sesam | Tahin, Brötchen | N |
| 12 | Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg bzw. 10 mg/l) | Wein, Trockenobst | O |
| 13 | Lupinen | Lupinenmehl | P |
| 14 | Weichtiere | Muscheln, Tintenfisch | R |
*Die Buchstaben folgen einer Empfehlung aus Österreich und werden in Deutschland oft übernommen. Vorgeschrieben sind sie nicht. Wer Kürzel nutzt, braucht eine Legende.
Welche Form erlaubt ist
Die Angaben müssen gut sichtbar und gut lesbar sein und vor der Bestellung vorliegen (§ 4 LMIDV). Erlaubt sind:
- ein Schild am oder beim Gericht,
- die Speisekarte, auch mit Fußnoten, wenn das Gericht deutlich markiert ist,
- ein Aushang im Lokal,
- eine schriftliche oder elektronische Information, die Gäste direkt und leicht erreichen.
Mündlich geht es nur, wenn eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt, auf Nachfrage zugänglich ist und im Lokal ein Hinweis darauf steht.
Darauf achtest du bei der digitalen Karte
- Hinweis im Lokal, etwa auf dem QR-Aufsteller: „Allergene und Zusatzstoffe: in der digitalen Karte oder auf Nachfrage beim Service.“
- Eine Alternative für Gäste ohne Smartphone, z. B. ein ausgedrucktes PDF mit Allergen-Legende (ab Basic) oder ein Allergenordner.
- Ändert sich ein Rezept, passt du die Angabe sofort an.
- Für die Richtigkeit bist du als Betrieb verantwortlich, nicht die Software (Art. 8 LMIV).
Allergene und Zusatzstoffe: in der digitalen Karte oder auf Nachfrage beim Service.
Zusatzstoffe nicht vergessen
Für Speisen, die nicht vorverpackt sind, verlangt § 5 LMZDV Angaben wie „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Antioxidationsmittel“, „mit Geschmacksverstärker“ oder „mit Süßungsmittel“.
Für die meisten dieser Angaben gibt es eine Alternative: Du listest alle Zusatzstoffe mit Klassenname und Namen oder E-Nummer auf, auch elektronisch, und weist am Gericht oder per Aushang darauf hin.
In PPDMc legst du die Angaben als eigene Kennzeichnung an, zum Beispiel „mit Farbstoff“. Sie erscheinen am Gericht in der Liste „Allergene“.
So funktioniert das in PPDMc
Die 14 Allergene und eigene Kennzeichnungen gibt es in jedem Paket, weil die Kennzeichnung Pflicht ist. Gäste sehen Symbole und Namen am Gericht. Ab Basic erscheinen die 14 Allergene automatisch in allen 18 Sprachen, eigene Kennzeichnungen übersetzt DeepL. Das PDF zum Drucken enthält ab Basic eine Allergen-Legende. In Premium filtern Gäste die Karte selbst, etwa „ohne Schalenfrüchte“ oder „nur vegan“.
- 14 Allergene und eigene Kennzeichnungen, mit Symbolen am GerichtAlle Pakete
- Allergene in allen 18 Sprachen, eigene Kennzeichnungen per DeepLab Basic
- PDF zum Drucken mit Allergen-Legendeab Basic
- Filter für Gäste, etwa „ohne Schalenfrüchte“Premium
Häufige Fragen
Muss ich „Kann Spuren enthalten“ angeben?
Nein, Spurenhinweise sind freiwillig. Gibst du sie an, dürfen sie nicht irreführen (Art. 36 LMIV).
Gilt die Pflicht auch für Getränke?
Ja, etwa für Sulfite im Wein oder Gluten im Bier.
Reicht mündliche Auskunft?
Nur mit schriftlicher oder elektronischer Dokumentation, die auf Nachfrage zugänglich ist, und mit einem Hinweis im Lokal.
Muss ich Allergene in mehreren Sprachen angeben?
Pflicht ist Deutsch. Weitere Sprachen sind freiwillig. In PPDMc erscheinen sie ab Basic automatisch.
Wer haftet bei falschen Angaben?
Der Betrieb, der das Essen abgibt.
Quellen
- § 4 LMIDV (Form der Allergenangaben bei loser Ware)
- § 2 LMIDV (Sprache der Angaben)
- § 5 LMZDV (Zusatzstoffe bei nicht vorverpackten Lebensmitteln)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Art. 8, 9, 36 und Anhang II
- BMLEH, Allergenkennzeichnung
- WKO, Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (Buchstaben-Kürzel)
Die Angaben zum Recht sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du bei deiner Lebensmittelüberwachung nach.