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Ratgeber

Allergene auf der Speisekarte kennzeichnen: was Pflicht ist und wie es digital geht

Kurz gesagt

Auch für Speisen, die du im Restaurant servierst, musst du die 14 Hauptallergene angeben (Art. 9 und Anhang II LMIV, § 4 LMIDV). Die Angaben müssen auf Deutsch sein (§ 2 LMIDV). Eine digitale Speisekarte ist erlaubt, wenn Gäste direkt und leicht darauf zugreifen können und im Lokal ein Hinweis steht, wo sie die Angaben finden.

Die 14 Allergene

Die 14 Hauptallergene mit Beispielen und Buchstaben-Kürzel
Nr.AllergenBeispieleBuchstabe*
1 Glutenhaltiges Getreide Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel A
2 Krebstiere Garnelen, Hummer B
3 Eier Mayonnaise, Teigwaren C
4 Fisch auch Fischsauce D
5 Erdnüsse Erdnussöl, Satay E
6 Soja Sojasauce, Tofu F
7 Milch (inkl. Laktose) Sahne, Käse, Butter G
8 Schalenfrüchte Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekan, Paranuss, Pistazie, Macadamia H
9 Sellerie Brühe, Gewürzmischungen L
10 Senf Dressings, Marinaden M
11 Sesam Tahin, Brötchen N
12 Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg bzw. 10 mg/l) Wein, Trockenobst O
13 Lupinen Lupinenmehl P
14 Weichtiere Muscheln, Tintenfisch R

*Die Buchstaben folgen einer Empfehlung aus Österreich und werden in Deutschland oft übernommen. Vorgeschrieben sind sie nicht. Wer Kürzel nutzt, braucht eine Legende.

Welche Form erlaubt ist

Die Angaben müssen gut sichtbar und gut lesbar sein und vor der Bestellung vorliegen (§ 4 LMIDV). Erlaubt sind:

  • ein Schild am oder beim Gericht,
  • die Speisekarte, auch mit Fußnoten, wenn das Gericht deutlich markiert ist,
  • ein Aushang im Lokal,
  • eine schriftliche oder elektronische Information, die Gäste direkt und leicht erreichen.

Mündlich geht es nur, wenn eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt, auf Nachfrage zugänglich ist und im Lokal ein Hinweis darauf steht.

Darauf achtest du bei der digitalen Karte

  • Hinweis im Lokal, etwa auf dem QR-Aufsteller: „Allergene und Zusatzstoffe: in der digitalen Karte oder auf Nachfrage beim Service.“
  • Eine Alternative für Gäste ohne Smartphone, z. B. ein ausgedrucktes PDF mit Allergen-Legende (ab Basic) oder ein Allergenordner.
  • Ändert sich ein Rezept, passt du die Angabe sofort an.
  • Für die Richtigkeit bist du als Betrieb verantwortlich, nicht die Software (Art. 8 LMIV).

Allergene und Zusatzstoffe: in der digitalen Karte oder auf Nachfrage beim Service.

Beispiel für den Hinweis im Lokal

Zusatzstoffe nicht vergessen

Für Speisen, die nicht vorverpackt sind, verlangt § 5 LMZDV Angaben wie „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Antioxidationsmittel“, „mit Geschmacksverstärker“ oder „mit Süßungsmittel“.

Für die meisten dieser Angaben gibt es eine Alternative: Du listest alle Zusatzstoffe mit Klassenname und Namen oder E-Nummer auf, auch elektronisch, und weist am Gericht oder per Aushang darauf hin.

In PPDMc legst du die Angaben als eigene Kennzeichnung an, zum Beispiel „mit Farbstoff“. Sie erscheinen am Gericht in der Liste „Allergene“.

So funktioniert das in PPDMc

Die 14 Allergene und eigene Kennzeichnungen gibt es in jedem Paket, weil die Kennzeichnung Pflicht ist. Gäste sehen Symbole und Namen am Gericht. Ab Basic erscheinen die 14 Allergene automatisch in allen 18 Sprachen, eigene Kennzeichnungen übersetzt DeepL. Das PDF zum Drucken enthält ab Basic eine Allergen-Legende. In Premium filtern Gäste die Karte selbst, etwa „ohne Schalenfrüchte“ oder „nur vegan“.

  • 14 Allergene und eigene Kennzeichnungen, mit Symbolen am GerichtAlle Pakete
  • Allergene in allen 18 Sprachen, eigene Kennzeichnungen per DeepLab Basic
  • PDF zum Drucken mit Allergen-Legendeab Basic
  • Filter für Gäste, etwa „ohne Schalenfrüchte“Premium
Allergene in PPDMc eintragen

Häufige Fragen

Muss ich „Kann Spuren enthalten“ angeben?

Nein, Spurenhinweise sind freiwillig. Gibst du sie an, dürfen sie nicht irreführen (Art. 36 LMIV).

Gilt die Pflicht auch für Getränke?

Ja, etwa für Sulfite im Wein oder Gluten im Bier.

Reicht mündliche Auskunft?

Nur mit schriftlicher oder elektronischer Dokumentation, die auf Nachfrage zugänglich ist, und mit einem Hinweis im Lokal.

Muss ich Allergene in mehreren Sprachen angeben?

Pflicht ist Deutsch. Weitere Sprachen sind freiwillig. In PPDMc erscheinen sie ab Basic automatisch.

Wer haftet bei falschen Angaben?

Der Betrieb, der das Essen abgibt.

Quellen

Die Angaben zum Recht sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du bei deiner Lebensmittelüberwachung nach.

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